*nach § 15 VerpackG: Transportverpackungen, Verkaufs- und Umverpackungen, die typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern sowie gleichgestellten Anfallstellen anfallen, systemunverträgliche Verkaufs- und Umverpackungen, Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter, Mehrwegverpackungen

PAMIRA-SYSTEM
Für die Rücknahme Ihrer Pflanzenschutzmittel- und Flüssigdüngemittelverpackungen aus dem Agrarbereich


ACHTUNG: Verpackungen mit schadstoffhaltigen Füllgütern werden von unseren Rücknahme-Partnern nicht angenommen. In diesen Fällen nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Hersteller auf.
Noch Fragen? Schreiben Sie uns gerne an: verpackungen@rw.net