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Rückgabemöglichkeiten restentleerter Verpackungen

Nach dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (kurz „Verpackungsgesetz“ oder „VerpackG“) sollen restentleerte Verpackungen einer Wiederverwendung bzw. Verwertung zugeführt werden. Durch das Sammeln und Wiederverwenden von Verpackungen können wertvolle Ressourcen gespart werden. So werden weniger Materialien und Energie zur Herstellung neuer Verpackungen benötigt. Auch wird die Menge an Abfall verringert, der die Umwelt belastet. Daher legt die RW-Gruppe/RW GmbH auch aus Nachhaltigkeitsgründen großen Wert auf das Recycling von Verpackungen. Das Verpackungsgesetz unterscheidet zwischen systembeteiligungspflichtigen und nichtsystembeteiligungspflichtigen Verpackungen.

Systembeteiligungspflichtige Verpackungen

Systembeteiligungspflichtige Verpackungen i. S. d. § 7 VerpackG sind solche, die typischerweise in Privathaushalten sowie vergleichbaren Anfallstellen i. S. d. § 3 Abs. 11 VerpackG (z. B. landwirtschaftliche Betriebe, Schulen, Hotels, Behörden, kleinen Handwerksbetrieben usw.) als Abfall entstehen. Die Entsorgung der Verpackungsabfälle erfolgt regelmäßig am Ort der jeweiligen Anfallstelle, z. B. über die gelbe Tonne oder die Papiertonne.

Zur Finanzierung der Rücknahme systembeteiligungspflichtiger Verpackungen müssen sich die Verpackungshersteller an mindestens einem Dualen System beteiligen. Wir erfüllen diese Pflicht durch Beteiligung an dem Dualen System der Reclay Systems GmbH.

Nachfolgend eine Übersicht über die von uns abgefüllten und in unserem Namen vertriebenen systembeteiligungspflichtigen Verpackungsarten:  

Verpackungsart Füllgewicht Ausnahmen
Kunststoffsäcke bis 25 kg  
Kunststoffeimer bis 15 kg  
Kunststoffkartuschen bis 310 ml  
Kunststoffkanister bis 10 l Flüssigdüngemittel
Papiersäcke bis 25 kg Papiersäcke mit Feuchteschutz (über den Restmüll zu entsorgen)
Faltschachteln    
Big Bags bis 500 kg  

Verpackungen mit höheren Füllgewichten oder -volumina werden nicht über das Duale System zurückgenommen. Bitte beachten Sie hierzu den Abschnitt zu den nichtsystembeteiligungspflichtigen Verpackungen. 

Nichtsystembeteiligungspflichtige Verpackungen

Nichtsystembeteiligungspflichtige Verpackungen i. S. d. § 15 VerpackG sind solche, die üblicherweise gerade nicht am Ort der jeweiligen Anfallstelle bspw. über die Papiertonne, die Gelbe Tonne oder sonstige haushaltsnahe Sammelstellen entsorgt werden können.

Hierzu zählen:

  • Transportverpackungen (z. B. Holzkisten für große Maschinenteile, Europaletten),
  • Verkaufs- und Umverpackungen , die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen (z. B. Big Bags, Flüssigdüngerfässer),
  • Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit eine Systembeteiligung nicht möglich ist (z. B. Styroporverpackungen von Großgeräten oder große Kartonagen die nicht in haushaltsübliche Sammelbehälter passen),
  • Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter (z. B. Ölkanister, Farbsprühdosen), oder
  • Mehrwegverpackungen (z. B. wiederverwendbare Getränkeflaschen und -dosen).

Diesbezüglich ergeben sich für uns als Inverkehrbringer gewisse Rücknahmepflichten in Bezug auf sämtliche Verpackungen der gleichen Art, Form und Größe wie die von uns in Verkehr gebrachten Verpackungen, zu deren Erfüllung wir uns an verschiedenen Rücknahmesystemen beteiligen.

Rücknahmesysteme, an denen sich die Raiffeisen Waren GmbH beteiligt

PAMIRA-System der RIGK GmbH

PAMIRA ist ein Rücknahmesystem für Pflanzenschutzmittel- und Flüssigdüngemittelverpackungen. Zurückgenommen werden an unseren teilnehmenden Standorten zu bestimmten Terminen Pflanzenschutzkanister aus Kunststoff und Metall, Faltschachteln sowie Papier- und Kunststoffsäcke. Unsere teilnehmenden Standorte und die jeweiligen Sammeltermine entnehmen Sie bitte dem folgenden externen Link: PAMIRA-Sammelstellen finden | Pamira. Für die Inanspruchnahme des PAMIRA-Systems entstehen Ihnen keine Kosten. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Verpackungen restentleert, gespült, offen und trocken sein und das PAMIRA-Logo tragen müssen. Deckel und sonstige Verpackungen sind getrennt abzugeben. Verpackungsmengen über 15 m³ müssen darüber hinaus vorab bei der jeweiligen Sammelstelle angemeldet werden. Behälter über 50 Liter müssen durchtrennt sein. Weitere Informationen zu den Abnahmebedingungen entnehmen Sie bitte der Homepage der RIGK GmbH unter dem folgenden externen Link: Abgabebedinungen Pamira.

ERDE-Recycling der Initiative Erntekunststoffe Recycling Deutschland

Über ERDE-Recycling erfolgt zu bestimmten Terminen eine Rücknahme sortierter und gesäuberter Erntekunststoffe, wie unter anderem Stretchfolien, Silofolien, Rundballennetze und Pressengarne, an unseren teilnehmenden Standorten. Rundballennetze und Pressengarne müssen jeweils in Säcken gesammelt werden, die an den Sammelstellen erhältlich sind. Unsere teilnehmenden Standorte und die jeweiligen Sammeltermine entnehmen Sie bitte dem folgenden externen Link: Sammelstelle finden | Erde-Recycling. Für die Rückgabe über ERDE-Recycling fallen in der Regel Kosten an, deren Höhe Sie bitte über die jeweiligen Sammelstellen erfragen. Weitere Informationen zu den Abnahmebedinungen entnehmen Sie bitte der Homepage der Initiative Erntekunststoffe Recycling Deutschland unter dem folgenden externen Link: Abgabebedinungen ERDE.

Reclay Systems GmbH

Über die Reclay Systems GmbH können restentleerte Transportverpackungen sowie restentleerte Verkaufs- und Umverpackungen zurückgegeben werden. Zu den Rücknahmebedingungen-/modalitäten wird auf unsere Verpackungsrücknahmebedingungen verwiesen. Einen Überblick über die Leistungen der Reclay Systems GmbH erhalten Sie über den folgenden externen Link Home - Reclay Deutschland.

Interzero Circular Solutions Germany GmbH

Über die Interzero Circular Solutions Germany GmbH kann die Abholung restentleerter BigBags beauftragt werden. Zu den Rücknahmebedingungen/-modalitäten wird auf unsere Verpackungsrücknahmebedingungen verwiesen. Einen Überblick über die Leistungen der Interzero Circular Solutions Germany GmbH erhalten Sie über den folgenden externen Link Interzero | Interzero - zero waste solutions.

Die Verwertung von Ein- und Mehrwegverpackungen erfolgt über das deutsche Pfandsystem der DPG-System Deutsche Pfandsystem GmbH.

Verpackungsrücknahmebedingungen der Raiffeisen Waren GmbH

1. Nicht wiederverwendbare Verpackungen werden nur aufgrund besonderer Vereinbarung oder bei Bestehen einer gesetzlichen Verpflichtung zurückgenommen.

2. Wir weisen darauf hin, dass sämtliche restentleerte Verpackungen i. S. d. § 15 Abs. 1 VerpackG der gleichen Art, Form und Größe wie die von uns verwendeten Verpackungen in der jeweiligen verkaufenden Niederlassung bzw. dem jeweiligen Markt, durch die/den der Verkauf erfolgt ist, zurückgegeben werden können. Bei Geschäftskunden sind wir berechtigt, die hierfür entstehenden Kosten weiter zu belasten. Bei Privatkunden erfolgt die Rücknahme der vorbezeichneten Verpackungen hingegen am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe auf unsere Kosten.

Die Abholung von restentleerten Transportverpackungen sowie von restentleerten Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, können Sie bei Erreichen einer Mindestmenge von 5 m³ über die nachfolgenden Kontaktdaten des von uns beauftragten Dienstleisters zur Entsorgung anmelden: Reclay Systems GmbH, Telefon-Hotline: +49 221 580098 111, E-Mail: transportverpackungen@reclay-group.de.

Die Abholung von restentleerten BigBags in Sammelsäcken (z. B. ein leerer Big Bag) können Sie ab einer Menge von 1 m³ unter Angabe der Herstellernummer 96819 sowie des Verpackungsvolumens darüber hinaus über die nachfolgenden Kontaktdaten des von uns beauftragten Dienstleisters zur Entsorgung anmelden: Interzero Circular Solutions Germany GmbH, Telefon-Hotline: +49 (2203) 91471500.

Es gelten die Abhol-/Übernahmebedingungen der jeweiligen Dienstleister. Diese sind in Bezug auf die Reclay Systems GmbH über den folgenden Link abrufbar: Erhebungsbogen und Übernahmekriterien für gebrauchte Transportverpackungen. Im Hinblick auf die Interzero Circular Solutions Germany GmbH sind diese über den folgenden Link einsehbar: Merkblatt für Anfallstellen und Abholkriterien.

Etwaige Zusatzkosten, welche durch einen Verstoß Ihrerseits gegen die Abhol-/Übernahmebedingungen des Dienstleisters verursacht werden, gehen zu Ihren Lasten.

Zur Gewährleistung einer rechtskonformen Entsorgung der Verpackungen von Produkten mit schadstoffhaltigen Füllgütern sowie systemunverträglicher Verkaufs- und Umverpackungen i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 3, Nr. 4 VerpackG weisen wir darauf hin, dass diese keinesfalls über die kommunale Abfallsammlung entsorgt werden dürfen. Unter Beachtung der vorbenannten Kostenregelung legen wir Ihnen daher nochmals explizit die Rückgabe in der jeweils verkaufenden Betriebsstätte nahe.

Darüber hinaus steht es Ihnen selbstverständlich jederzeit frei, sich in Bezug auf die 

Modalitäten einer Verpackungsrückgabe direkt mit uns in Verbindung zu setzen.

3. Die Verpackungsrücknahme erfolgt vorrangig zur Vorbereitung von Wiederverwendungs- und Recyclingzwecken.

Noch Fragen? Senden Sie uns gerne eine E-Mail an: verpackungen@rw.net.

Zertifikate

  • Klimaschutzzertifikat 2021
    Klimaschutzzertifikat_2021_-_Raiffeisen_Waren_GmbH.pdf
    160 KB
    24.04.2023
  • Klimaschutzzertifikat 2022
    Klimaschutzzertfikat_ERDE_2022.pdf
    2 MB
    24.04.2023
  • Klimaschutzzertifikat 2023
    Klimaschutzzertifikat_2023.pdf
    404 KB
    25.04.2024
  • Klimaschutzzertifikat 2024
    Raiffeisen_Waren_GmbH_KSZ_2024.pdf
    404 KB
    18.03.2025