Zum Hauptinhalt springen

Modernisieren für das Klima

Eine Ölheizung, die in die Jahre gekommen und beispielsweise älter als 20 Jahre oder gar 30 Jahre ist, gehört in jedem Fall modernisiert – auch wenn aufgrund guter Abgaswerte auf den ersten Blick vielleicht nicht unbedingt die Notwendigkeit für einen Austausch besteht.



Warum also besser heute als morgen modernisieren? Folgende wichtige Gründe sprechen dafür:

  • Eine moderne Öl-Brennwertheizung nutzt die eingesetzte Energie zu nahezu 100 % aus. Durch den eingebauten Wärmetauscher entweicht praktisch keine Energie mehr durch den Schornstein.
  • Nach Preisentwicklung: Wer auf Öl gesetzt hat, kommt äußerst gut durch die Energiekrise. Die Vorteile der rechtzeitigen Bevorratung und das Ausnutzen von günstigen Kaufgelegenheiten haben die wirtschaftlichen Belastungen insgesamt sehr begrenzt.
  • Die Ölbrennwertheizung kann sofort oder nachträglich mit Erneuerbaren Energien kombiniert werden, z.B. mit Solarthermie. Solaranlagen können heute bis zu 25% gefördert werden.
  • Moderne Öl-Brennwertgeräte sind zum Teil heute schon für die Nutzung von zukünftigen CO2-neutralen Flüssigbrennstoffen technisch geeignet („Green-Fuels-ready“).
     

Für noch mehr Zukunftssicherheit: Sprechen Sie Ihren Heizungsbauer auf sogenannte Hybridlösungen an, also Ölheizungen, die gleich oder später im Verbund mit anderen Technologien Energie sparen können und das Gesamtsystem damit noch nachhaltiger machen. Modernisieren Sie Ihre Ölheizung noch in diesem Jahr, setzen Sie auf die Zukunft flüssiger Energieträger und sparen Sie damit Energie und eine Menge Geld!

FAQs

Nein. Es gibt keine sofortige Austauschpflicht bei Bestandsgebäuden. Ölheizungen dürfen auch nach dem 01. Januar 2024 weiter betrieben und repariert werden.
Beim Heizungstausch im Falle eines Schadens, wenn die Heizung kaputt ist und sich nicht mehr reparieren lässt oder älter als 30 Jahre ist, dürfen zwischen dem 01. Januar 2024 und der Frist der Wärmeplanung (30. Juni 2026 in Kommunen ab 100.000 Einwohner, 30. Juni 2028 in Kommunen bis 100.000 Einwohner) weiterhin Öl- und Gasheizungen eingebaut werden. Bis zum Vorliegen der Wärmeplanung werden keine Anforderungen an neue Heizungsanlagen gestellt. Die in dieser Zeit installierten Heizungsanlagen müssen: ab 2029 zu 15 Prozent, ab 2035 zu 30 Prozent und ab 2040 zu 60 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. 

Liegt am Standort der Heizung bereits eine kommunale Wärmeplanung vor, ist die Nutzung von 65% erneuerbarer Energie spätestens fünf Jahre nach der Heizungsmodernisierung gesetzlich vorgeschrieben. Um mehr zur Wärmeplanung zu erfahren, wenden Sie sich bitte direkt an ihre Kommune. 

Weitere Infos siehe auch unter diesem Link.

Für den Umstieg auf das Heizen mit Erneuerbaren Energien gibt es viele Möglichkeiten und es können
verschiedene Technologien verwendet werden. Die Regelungen sind technologieoffen.