

Warum sollte man sich als Kandidat für die JAV-Wahl melden?
1. Vertretung der Interessen junger Arbeitnehmer:
Als Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) setzt du dich für die Anliegen von Auszubildenden und jungen Arbeitnehmern ein und hast die Chance, ihre Arbeitsbedingungen aktiv mitzugestalten.
2. Mitspracherecht im Betrieb:
Du bekommst die Möglichkeit, die Arbeits- und Ausbildungsbedingungen in deinem Unternehmen mitzubestimmen und so einen direkten Einfluss auf das Wohl der Jugend und der Auszubildenden zu nehmen.
3. Persönliche Weiterentwicklung:
In der Rolle als JAV-Mitglied lernst du Verantwortung zu übernehmen, Konfliktlösungen zu finden und kommunikative sowie organisatorische Fähigkeiten zu entwickeln, die dir auch im späteren Berufsleben von großem Nutzen sein werden.
4. Netzwerk aufbauen:
Du knüpfst Kontakte zu wichtigen Personen im Betrieb, sowie anderen JAV-Mitgliedern und baust so ein starkes berufliches Netzwerk auf.
5. Rechtskenntnisse anwenden und erweitern:
Du erhältst Einblick in arbeitsrechtliche Grundlagen und lernst, diese praktisch anzuwenden. Dies ist nicht nur für deine Position in der JAV wichtig, sondern auch für deine berufliche Zukunft von Vorteil.
6. Schutzrechte als JAV-Mitglied:
Als JAV-Mitglied genießt du besonderen Schutz und hast Anspruch auf bezahlte Freistellung für die Wahrnehmung deiner Aufgaben und die Teilnahme an Schulungen.
Gestaltungsmöglichkeiten als JAV-Mitglied laut Gesetz
7. Anhörungs- und Mitbestimmungsrecht:
Laut § 70 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hat die JAV das Recht, bei allen Angelegenheiten, die die Jugendlichen und Auszubildenden betreffen, gehört zu werden. Dies betrifft insbesondere Themen wie Ausbildungspläne, Übernahmechancen nach der Ausbildung oder die Gestaltung von Ausbildungsinhalten.
8. Initiativrecht:
Gemäß § 70 BetrVG kann die JAV von sich aus Vorschläge einbringen, um die Ausbildungsqualität oder die Arbeitsbedingungen der Jugendlichen zu verbessern. Hierdurch können wichtige Anliegen proaktiv eingebracht werden.
9. Teilnahme an Betriebsratssitzungen:
Die JAV kann laut § 67 BetrVG an den Sitzungen des Betriebsrats teilnehmen und dort ihre Anliegen vorbringen, wenn es um Themen geht, die die jungen Arbeitnehmer betreffen. Dadurch hat die JAV die Möglichkeit, auch auf höherer betrieblicher Ebene Einfluss zu nehmen.
10. Schulungsanspruch:
Die Mitglieder der JAV haben gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG das Recht, an Schulungen und Seminaren teilzunehmen, um sich das notwendige Wissen für ihre Arbeit anzueignen. Dies stärkt die fachliche Kompetenz der JAV und ermöglicht es, fundierte Entscheidungen zu treffen.
11. Jugendversammlungen einberufen:
Die JAV hat das Recht, regelmäßig Jugend- und Auszubildendenversammlungen abzuhalten, um über die eigene Arbeit zu berichten und die Anliegen der jungen Kollegen zu erfahren (§ 71 BetrVG). So kann die JAV die Bedürfnisse der Zielgruppe direkt aufnehmen und thematisieren.
12. Vermittlungsrolle:
Die JAV agiert als Vermittler zwischen Auszubildenden mit dem Betriebsrat und Arbeitgeber, indem sie Missstände anspricht und Lösungsansätze entwickelt. Dies fördert nicht nur eine gute Ausbildungsqualität, sondern trägt auch zu einem positiven Betriebsklima bei.