Compliance
Compliance ist ein fester Bestandteil aller Geschäftsprozesse der Raiffeisen Waren-Gruppe und bedeutet sinngemäß regelkonformes Verhalten. Das umfasst die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien und freiwilligen Vereinbarungen. Damit unsere Mitarbeitenden diese Vorgaben kennen und anwenden können, schulen wir sie regelmäßig zu Themen wie Datenschutz, Kartell- und Wettbewerbsrecht, Anti-Korruption sowie zum rechtmäßigen Umgang mit Zuwendungen. Seit 2023 ergänzen Inhalte zum Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten („Lieferkettengesetz“) dieses Schulungsangebot.
Unsere Rechtsabteilung unterstützt die Mitarbeitenden zusätzlich in allen rechtlichen Fragestellungen und bearbeitet unter anderem Verstöße gegen geltende Compliance-Richtlinien.
Verhaltenskodex
Unsere Werte und Grundsätze haben wir in einem Verhaltenskodex festgehalten. Uns ist wichtig, Verantwortung für Mensch, Tier und Natur zu übernehmen und unseren Mitmenschen mit Fairness und Toleranz zu begegnen. Diese Grundsätze gelten für alle Mitarbeitenden ebenso wie für unsere Geschäftspartnerinnen und -partner.
Das Lieferkettengesetz und seine Anforderungen
Ziel des Lieferkettengesetzes ist der Schutz grundlegender Menschenrechte im eigenen Geschäftsbereich und entlang der Lieferkette. Dazu gehören das Verhindern, Beenden oder Minimieren von menschenrechtlichen Risiken sowie der Schutz der Umwelt, sofern Umweltbelange zu Menschenrechtsverletzungen führen können oder der menschlichen Gesundheit dienen.
Seit dem 01.01.2023 fällt die Raiffeisen Waren-Gruppe unter den Anwendungsbereich des Lieferkettengesetzes.
Zur Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Sorgfaltspflichten im eigenen Geschäftsbereich und bei unmittelbaren Zulieferern müssen betroffene Unternehmen Folgendes veranlassen:
- Veröffentlichung einer Grundsatzerklärung
- Einrichtung eines Risikomanagements
- Umsetzung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen
- Einführung eines Beschwerdeverfahrens
- Dokumentation und Berichterstattung
Grundsatzerklärung
In unserer menschenrechtlichen Grundsatzerklärung verpflichten wir uns zur Achtung der Menschenrechte. Außerdem enthält sie Richtlinien und Maßnahmen, um sicherzustellen, dass diese Rechte in allen Geschäftsaktivitäten respektiert werden. Die menschenrechtliche Grundsatzerklärung können Sie am Ende dieser Seite im Downloadbereich herunterladen.
Risikomanagement
Als Handelsunternehmen in den Sparten Agrar, Technik, Baustoffe und Energie vertreiben wir eine Vielzahl an Produkten und Dienstleistungen. Jährlich bzw. anlassbezogen führen wir eine Risikoanalyse durch, um menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken oder Verstöße in unserem eigenen Geschäftsbereich sowie in unseren Lieferketten zu identifizieren. Die Durchführung der Risikoanalyse wird von unserem Menschenrechtsbeauftragten überwacht.
Präventionsmaßnahmen
In unserem eigenen Geschäftsbereich werden alle Mitarbeiter*innen regelmäßig zu Compliance-Themen geschult. Mitarbeiter*innen, die in besonders relevanten Abteilungen für die Umsetzung unserer Sorgfaltspflichten arbeiten, erhalten zukünftig eine weitere Schulung. Dazu gehören u.a. Mitarbeiter*innen in den Bereichen Einkauf, Arbeitssicherheit, Umweltmanagement und Personal. Bei der Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten legen wir großen Wert auf die gemeinsame Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte entlang unserer Lieferketten. Daher haben wir unsere Anforderungen an unsere Lieferanten in einem Lieferantenkodex festgehalten. Unseren Lieferantenkodex können Sie am Ende dieser Seite im Downloadbereich herunterladen. Außerdem verfolgen wir einen risikobasierten Ansatz und befragen ausgewählte Lieferanten zu den Themen Umwelt, Soziales und Governance. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse ermöglichen es uns, gezielte Präventionsmaßnahmen abzuleiten.
Abhilfemaßnahmen
Abhilfemaßnahmen werden individuell in Abhängigkeit von tatsächlichen Risiken verabschiedet. Festgestellte Pflichtverstöße im eigenen Geschäftsbereich werden mit den Verantwortlichen besprochen und behoben. Sollten wir bei einem unserer Geschäftspartner eine Verletzung einer menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Pflicht feststellen, werden wir mit diesem einen Aktionsplan vereinbaren. Ziel eines Aktionsplans ist es, Maßnahmen zur Verhinderung, Beendigung oder Minimierung von festgestellten Verletzungen umzusetzen.
Beschwerdeverfahren
Wenn Sie HIER klicken gelangen Sie zu unserem Beschwerdeverfahren einschließlich einer entsprechenden Verfahrensordnung. Hinweise und Beschwerden können sowohl anonym als auch unter Angabe der Kontaktdaten über verschiedene Meldekanäle (telefonisch, postalisch und online) an uns herangetragen werden. Näheres hierzu finden Sie in der Verfahrensordnung.
Dokumentation und Berichterstattung
Die Erfüllung unserer Sorgfaltspflichten wird unternehmensintern fortlaufend dokumentiert. Über wesentliche Themen informieren wir Sie in unserem Nachhaltigkeitsbericht.
Ansprechpartner
Markus Jeltsch
Abteilungsleiter Recht/Versicherungen
Telefon: +49 (0) 561 / 7122-356
E-Mail: markus.jeltsch@rw.net
Katharina Brill
Nachhaltigkeitsmanagement
Telefon: +49 (0) 561 / 7122-424
E-Mail: katharina.brill@rw.net